GEMA bei Konzerten - Tipps für Veranstalter

GEMA bei Konzerten - Einführung

Im deutschen Urherberrechtsgesetz ist festgelegt, dass jeder Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat. Die GEMA kümmert sich darum, dass Komponisten und Texter von Songs zu ihrem Geld kommen. Über 60.000 Mitglieder werden derzeit durch die GEMA vertreten.
Wenn Songs von Urhebern - die Mitglied bei der GEMA sind - in einem Konzert gespielt werden, fallen Lizenzgebühren an. Die Höhe der jeweiligen Gebühren hängen zum einen von der Größe des Veranstaltungsraumes und zum anderen von der Höhe des Eintrittsgeldes ab. "Freier Eintritt" bewahrt nicht vor den GEMA-Gebühren.

Gemagebühren für Konzerte richtig berechnen

Als Konzertveranstalter ist man ein Musikverwerter. Man berührt juristisch das Aufführungs-, Vortrags- und Vorführungsrecht der Urheber, das in §19 des UrhG gesetzlich verankert ist. Deshalb müssen Konzerte angemeldet und lizensiert werden.

Ablauf der Anmeldung
Die GEMA verfügt über 10 unterschiedliche Bezirksdirektionen. Die Anmeldung muss bei der regional zuständigen Direktion erfolgen.
Die Adressen lassen sich hier finden.

Achtung: Konzerte müssen immer vor der Veranstaltung angemeldet werden. Bei verspäteter Anmeldung berechnet die GEMA direkt das doppelte an Gebühren.
Konzerte sollten bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung angemeldet werden.
Eine kurzes Fax oder eine EMail mit Veranstalteradresse, Tag, Art, Eintrittspreisen und Ort des Konzertes, sowie dessen Quadratmeterzahl reichen im Prinzip aus.
Veranstalter, die zum ersten Mal ein Konzert anmelden, sollten folgenden Fragebogen der GEMA verwenden: Fragebogen

Die GEMA berechnet die Höhe der Lizenz anhand des Eintrittspreises und der Quadratmeterzahl des Raumes.
In folgender Tabelle lassen sich die akutellen Tarife einsehen: Tariftabelle

Gemagebühren sparen

Es gibt nur wenige Tipps, wie Veranstalter GEMA-Gebühren sparen können. Auf keinen Fall sollte man riskieren, eine öffentliche Veranstaltung nicht anzumelden. Die GEMA gleicht Veranstaltungskalender mit den gemeldeten Veranstaltungen ab.
Wer erwischt wird, darf gleich die doppelte Lizenzgebühr zahlen.

Konzert mit gemafreier Musik
Wenn bei einer Veranstaltung aussschließlich gemafreie Musik eingesetzt wird, müssen keine GEMA-Gebühren bezahlt werden.
Die GEMA verlangt aber eine Anmeldung der Veranstaltung und als Beweis eine Auflistung der gespielten Titel mit Texter und Komponist.
Solbald auch nun ein Titel gemapflichtig war, fallen die kompletten Gebühren an!
Bands können gemafreie Musikprogramme auch im Voraus als gesammtes Program schriftlich befreien lassen.

Rabatte für Verbandsmitglieder
Wer regelmäßig Veranstaltungen organisiert sollte sich überlegen einem Verband beizutreten. Verbände wie der Deutsche Rock- und Popmusikerverband oder der Deutsche Hotel und Gaststättenverband bieten ihren Mitgliedern bis zu 20% Rabatt auf Gemagebühren.

Mengenrabatt
Live-Bühnen, die sehr viele Konzerte im Jahr veranstalten, sollten mit ihrer GEMA-Bezirksdirektion einen Jahrespauschalvertrag schließen. Die im Jahr geplanten Konzerte müssen dann zwar im voraus angemeldet werden, dafür gibt es folgende Nachlässe:

- 10% bis zur 40. Veranstaltung
- 20% von der 41.-80. Veranstaltung
- 30% von der 81.-120. Veranstaltung
- 40% von der 121.-160. Veranstaltung
- 50% ab der 161. Veranstaltung

Härtefallnachlassregelung
Fakt ist, dass die GEMA durchaus mit sich handeln lässt. So gibt es eine Härtefallnachlassregelung für Einzelveranstaltungen.
Wenn die Gemagebühren in einem Missverhältnis zu den tatsächlich erzielten Einnahmen stehen, kann man bei der Gema einen Nachlass beantragen.

- der Antrag muss spätestens bis zum 15. des auf die GEMA-Rechnungsstellung folgenden Monats bei der zuständigen Bezirksdirektion erfolgen
- dem Antrag müssen alle Belege über die erzielten Bruttoeinnahmen beilegen
- Berechnungsgrundlage für die Bruttoeinnahme sind in erster Linie die Eintrittsgelder. Hinzugerechnet werden müssen Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen oder sonstige Zuschüsse.
Ein Missverhältnis liegt vor, wenn die GEMA Gebühren mehr als 10% der Einnahmen betragen.

Links und Infos

Website der GEMA: http://www.gema.de/
Autor: Lautstrom - Agentur für Booking und Onlinepromotion - Olaf Menne www.lautstrom.de
Erstellt: 04.01.2009