GEMA bei Konzerten – Einführung

Im deutschen Urherberrechtsgesetz ist festgelegt, dass jeder Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat. Die GEMA kümmert sich darum, dass Komponisten und Texter von Songs zu ihrem Geld kommen. Über 60.000 Mitglieder werden derzeit durch die GEMA vertreten.

Wenn Songs von Urhebern – die Mitglied bei der GEMA sind – in einem Konzert gespielt werden, fallen Lizenzgebühren an. Die Höhe der jeweiligen Gebühren hängen zum einen von der Größe des Veranstaltungsraumes und zum anderen von der Höhe des Eintrittsgeldes ab. “Freier Eintritt” bewahrt nicht vor den GEMA-Gebühren.

GEMA-gebühren für Konzerte richtig berechnen

Als Konzertveranstalter ist man ein Musikverwerter.
Man berührt juristisch das Aufführungs-, Vortrags- und Vorführungsrecht der Urheber, das in §19 des UrhG gesetzlich verankert ist. Deshalb müssen Konzerte angemeldet und lizensiert werden.

Ablauf der Anmeldung

Die GEMA verfügt über 10 unterschiedliche Bezirksdirektionen. Die Anmeldung muss bei der regional zuständigen Direktion erfolgen. Die Adressen lassen sich hier finden.

Neuer GEMA-Tarif – neues Gema Anmeldeverfahren seit Anfang 2011

Seit dem 01.01.2011 hat die GEMA ein neues Verfahren für die Gemaanmeldung und einen neuen Tarif eingeführt. Gute Nachricht: Besonders für kleine Konzert-Veranstalter sind die GemaGebühren nun wesentlich günstiger.

Hier der Link zum neuen Tarif der GEMA: Der Tarif U-K

Die Gemagebühr errechnet sich nun nicht mehr nach Eintrittspreis und Raumgröße. Kartenumsatz und Sponsoringeinnahmen sind entscheidend. Die Vergütung beträgt für Veranstaltungen bis zu 2.000 Besuchern 5,0 % der jeweiligen Bruttoeinnahmen aus den Kartenverkäufen. Zur Markteinführung gibt’s bis 2014 noch Vergünstigungen.
Aktuell stellt die GEMA kleinen Veranstaltern 3,5% der Bruttoeinnahmen in Rechnung. Bis 2014 werden’s pro Jahr 0,5% mehr.

Hat man Einnahmen aus Sponsoring oder Werbung, werden diese zu den Bruttoeinnahmen gerechnet und mit einem Aufschlag von 0,35 Prozentpunkten abgegolten.

Vergleich: ein Konzert in einem 200qm Club und 12 Euro Eintritt kostete nach dem alten Tarif 204,50 Euro – egal wie viele Tickets verkauft wurden.
Nach dem neuen Tarif zahlt man zwischen 34,80 Euro (Mindestsatz bei Veranstaltungen bis 300 Personen) und 126 Euro bei ausverkaufter Veranstaltung mit 300 Leuten. Bis 2014 würde sich der Anteil auf 180 Euro erhöhen.

Bei den Werten handelt es sich jeweils um Netto-Beträge. Hinzu kommt 7% Umsatzsteuer.

Vor der Veranstaltung
Vor der Veranstaltung muss die Veranstaltung bei der GEMA gemeldet werden – mit Angaben zu Sponsoringeinnahmen, Eintrittspreis und maximaler Besucherzahl.

Konzerte sollten bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung angemeldet werden. Eine kurzes Fax oder eine EMail mit Veranstalteradresse, Tag, Art, Eintrittspreisen, Kapazität und Ort des Konzertes, sowie Infos zu evtl. Sponsoreneinnahmen reichen im Prinzip aus.

Nach der Veranstaltung
Nach der Veranstaltung muss bei der GEMA die Abrechnung gemeldet werden. Fehlt diese, berechnet die Gema die Gemagebühr nach dem höchstmöglichen Umsatz.

Achtung: Gastrobetriebe, die überwiegend ihren Umsatz mit Essen und Getränken erzielen – d.h. wo der Liveact nur Nebensache ist – werden von der GEMA nicht unter diesen günstigen Tarif eingruppiert. Ausgeschlossen sind auch Veranstaltungen mit “Gesellschaftstanz”, wie Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.
Für sie gilt dieser Tarif.

Gemagebühren sparen

Es gibt nur wenige Tipps, wie Veranstalter GEMA-Gebühren sparen können. Auf keinen Fall sollte man riskieren, eine öffentliche Veranstaltung nicht anzumelden. Die GEMA gleicht Veranstaltungskalender mit den gemeldeten Veranstaltungen ab.

Wer erwischt wird, darf gleich die doppelte Lizenzgebühr zahlen.

Konzert mit gemafreier Musik
Wenn bei einer Veranstaltung aussschließlich gemafreie Musik eingesetzt wird, müssen keine GEMA-Gebühren bezahlt werden.
Die GEMA verlangt aber eine Anmeldung der Veranstaltung und als Beweis eine Auflistung der gespielten Titel mit Texter und Komponist.
Solbald auch nun ein Titel gemapflichtig war, fallen die kompletten Gebühren an!
Bands können gemafreie Musikprogramme auch im Voraus als gesammtes Programm schriftlich befreien lassen.

Rabatte für Verbandsmitglieder
Wer regelmäßig Veranstaltungen organisiert sollte sich überlegen einem Verband beizutreten. Verbände wie der Deutsche Rock- und Popmusikerverband oder der Deutsche Hotel und Gaststättenverband bieten ihren Mitgliedern bis zu 20% Rabatt auf Gemagebühren.

Mengenrabatt
Live-Bühnen, die sehr viele Konzerte im Jahr veranstalten, sollten mit ihrer GEMA-Bezirksdirektion einen Jahrespauschalvertrag schließen. Die im Jahr geplanten Konzerte müssen dann zwar im voraus angemeldet werden, dafür gibt es folgende Nachlässe:

– 10% ab der 16. bis zur 30. Veranstaltung
– 14,5% ab der 31. Veranstaltung

Benefizveranstaltungen
Die Gema gewährt einen 10% Nachlass bei Benefizveranstaltungen. Eine Benefizveranstaltun wird von der GEMA aber nur als solche anerkannt, wenn 6 Wochen vor der Veranstaltung diverse Nachweise vorliegen.
Näheres ist im Gema-TarifU-K unter Punkt 5 nachzulesen.
Härtefallnachlassregelung
Fakt ist, dass die GEMA durchaus mit sich handeln lässt. So gibt es eine Härtefallnachlassregelung für Einzelveranstaltungen.
Wenn die Gemagebühren in einem Missverhältnis zu den tatsächlich erzielten Einnahmen stehen, kann man bei der Gema einen Nachlass beantragen.

– der Antrag muss spätestens bis zum 15. des auf die GEMA-Rechnungsstellung folgenden Monats bei der zuständigen Bezirksdirektion erfolgen
– dem Antrag müssen alle Belege über die erzielten Bruttoeinnahmen beilegen
– Berechnungsgrundlage für die Bruttoeinnahme sind in erster Linie die Eintrittsgelder. Hinzugerechnet werden müssen Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen oder sonstige Zuschüsse.

Ein Missverhältnis liegt vor, wenn die GEMA Gebühren mehr als 10% der Einnahmen betragen.

Diese Regelung ist besonders für Veranstalter interessant, die nicht nach dem Tarif U-K abgerechnet werden.

Links und Infos

Website der GEMA: http://www.gema.de/

Autor: Lautstrom – Agentur für Booking und Onlinepromotion – Olaf Menne www.lautstrom.de

Erstellt: 04.01.2009 / aktualisiert: 23.05.2011
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