Gema bei Konzerten
Tipps für Veranstalter |
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GEMA bei Konzerten – Einführung |
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| Im deutschen Urherberrechtsgesetz ist festgelegt, dass jeder Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat. Die GEMA kümmert sich darum, dass Komponisten und Texter von Songs zu ihrem Geld kommen. Über 60.000 Mitglieder werden derzeit durch die GEMA vertreten.
Wenn Songs von Urhebern – die Mitglied bei der GEMA sind – in einem Konzert gespielt werden, fallen Lizenzgebühren an. Die Höhe der jeweiligen Gebühren hängen zum einen von der Größe des Veranstaltungsraumes und zum anderen von der Höhe des Eintrittsgeldes ab. “Freier Eintritt” bewahrt nicht vor den GEMA-Gebühren. |
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Gemagebühren für Konzerte richtig berechnen |
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| Als Konzertveranstalter ist man ein Musikverwerter. Man berührt juristisch das Aufführungs-, Vortrags- und Vorführungsrecht der Urheber, das in §19 des UrhG gesetzlich verankert ist. Deshalb müssen Konzerte angemeldet und lizensiert werden. Ablauf der Anmeldung Die GEMA verfügt über 10 unterschiedliche Bezirksdirektionen. Die Anmeldung muss bei der regional zuständigen Direktion erfolgen. Die Adressen lassen sich hier finden. Neuer Gema-Tarif – neues Gema Anmeldeverfahren seit Anfang 2011 Seit dem 01.01.2011 hat die Gema ein neues Verfahren für die Gemaanmeldung und einen neuen Tarif eingeführt. Gute Nachricht: Besonders für kleine Konzert-Veranstalter sind die GemaGebühren nun wesentlich günstiger. Hier der Link zum neuen Tarif der Gema: Der Tarif U-K Die Gemagebühr errechnet sich nun nicht mehr nach Eintrittspreis und Raumgröße. Kartenumsatz und Sponsoringeinnahmen sind entscheidend. Die Vergütung beträgt für Veranstaltungen bis zu 2.000 Besuchern 5,0 % der jeweiligen Bruttoeinnahmen aus den Kartenverkäufen. Zur Markteinführung gibt’s bis 2014 noch Vergünstigungen. Hat man Einnahmen aus Sponsoring oder Werbung, werden diese zu den Bruttoeinnahmen gerechnet und mit einem Aufschlag von 0,35 Prozentpunkten abgegolten. Vergleich: ein Konzert in einem 200qm Club und 12 Euro Eintritt kostete nach dem alten Tarif 204,50 Euro – egal wie viele Tickets verkauft wurden. Bei den Werten handelt es sich jeweils um Netto-Beträge. Hinzu kommt 7% Umsatzsteuer. Vor der Veranstaltung Konzerte sollten bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung angemeldet werden. Eine kurzes Fax oder eine EMail mit Veranstalteradresse, Tag, Art, Eintrittspreisen, Kapazität und Ort des Konzertes, sowie Infos zu evtl. Sponsoreneinnahmen reichen im Prinzip aus. Nach der Veranstaltung Achtung: Gastrobetriebe, die überwiegend ihren Umsatz mit Essen und Getränken erzielen – d.h. wo der Liveact nur Nebensache ist – werden von der GEMA nicht unter diesen günstigen Tarif eingruppiert. Ausgeschlossen sind auch Veranstaltungen mit “Gesellschaftstanz”, wie Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen. |
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Gemagebühren sparen |
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| Es gibt nur wenige Tipps, wie Veranstalter GEMA-Gebühren sparen können. Auf keinen Fall sollte man riskieren, eine öffentliche Veranstaltung nicht anzumelden. Die GEMA gleicht Veranstaltungskalender mit den gemeldeten Veranstaltungen ab.
Wer erwischt wird, darf gleich die doppelte Lizenzgebühr zahlen. Konzert mit gemafreier Musik Rabatte für Verbandsmitglieder Mengenrabatt - 10% ab der 16. bis zur 30. Veranstaltung Benefizveranstaltungen - der Antrag muss spätestens bis zum 15. des auf die GEMA-Rechnungsstellung folgenden Monats bei der zuständigen Bezirksdirektion erfolgen Ein Missverhältnis liegt vor, wenn die GEMA Gebühren mehr als 10% der Einnahmen betragen. Diese Regelung ist besonders für Veranstalter interessant, die nicht nach dem Tarif U-K abgerechnet werden. |
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Links und Infos |
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| Website der GEMA: http://www.gema.de/
Autor: Lautstrom – Agentur für Booking und Onlinepromotion – Olaf Menne www.lautstrom.de Erstellt: 04.01.2009 / aktualisiert: 23.05.2011 |
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