GEMA-Gebühren bei Betriebsfeiern, Weihnachtsfeiern, Hochzeiten

Mit Bands wie Goodbeats, The Monotypes oder Tone Fish haben wir derzeit Künstler im Programm, die sehr beliebt bei betrieblichen oder privaten Feiern sind. Immer wieder stellen uns Kunden bei den Vertragsverhandlungen die folgenden Fragen:

  • Fallen bei betrieblichen Festen, Weihnachtsfeiern, Hochzeiten GEMA-Gebühren an?
  • Wie meldet man eine Betriebsfeier, Hochzeit, Weihnachtsfeier korrekt bei der GEMA an?
  • Wie berechnet die GEMA die Gebühr?

Fallen bei betrieblichen Festen, Weihnachtsfeiern, Hochzeiten GEMA-Gebühren an?

Sobald eine Veranstaltung öffentlich ist, fallen GEMA-Gebühren an. Wenn Sie angeben, Ihre Feier sei nicht öffentlich, liegt die Beweislast bei Ihnen.

Nach § 15 Abs. 3 UrhG ist die Wiedergabe eines Werkes öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, der Kreis dieser Personen ist abgegrenzt und durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich verbunden ist.

Eine Weihnachtsfeier, die nicht GEMA-pflichtig ist, dürfte also nur im Freundeskreis des Chefs stattfinden. Mitarbeiter zählen vor Gericht nicht zum Freundeskreis – also fallen bei den meisten Weihnachtsfeiern GEMA-Gebühren an.
Bei kleinen Hochzeiten ist davon auszugehen, dass die Gäste zum Freundes-/Familienkreis des Veranstalters zählen. Es fallen demnach keine GEMA-Gebühren an. Ist die Hochzeit groß und die Gäste kennen sich untereinander nicht, ist juristisch die Öffentlichkeit gegeben. Dann fallen GEMA-Gebühren an.
Wird eine Veranstaltung trotz GEMA-Pflicht nicht angemeldet und die GEMA dennoch Kenntnis von der Musiknutzung erhält – z.B. durch Plakate, Anzeigen, Postings im Internet – wird ein Zuschlag von 100% des eigentlichen Rechnungsbetrags fällig.

Wie meldet man eine Betriebsfeier, Hochzeit, Weihnachtsfeier korrekt bei der GEMA an?

Für die ordnungsgemäße GEMA-Anmeldung einer Feier kommt der folgende Fragebogen in Frage: www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Formulare/Formulare_aida/fragebogen_besondere_anlaesse.pdf

Hier werden zunächste allgemeine Angaben zum Veranstalter/Unternehmen abgefragt und anschließend zur Location, in der die Feier stattfindet. Hier sollen Sie auch Angaben zur genutzten Fläche in qm machen. Später wird auch die Teilnehmerzahl abgefragt. Fehlt eine der Angaben, geht die GEMA davon aus, dass pro qm 1,5 Gäste teilnehmen.

Im Bereich “Art der Musiknutzung” geben Sie für Livemusik “Show-Einlagen mit Musik während der Veranstaltung” mit Musiker/Sänger an.

Anschließend werden Ausgaben für Musik im Rahmen der Veranstaltung abgefragt:

  • Aufwand für den Einsatz der Musik (inkl. Ust.)
  • Gagen für ausübende Künstler (Musiker, Sänger, Darsteller, DJ)
  • Unterbringung, Catering, etc. für die ausübenden Künstler
  • Kosten für Moderatoren
  • Technische Ausstattung (Bühnenequipment, wie z. B. PA-Musikanlage, Lichtanlage)
  • sonstige Kosten, die für den Einsatz der Musik entstanden sind

Was die Position “Aufwand für den Einsatz der Musik” bedeutet, konnte uns eine GEMA-Mitarbeiterin bei einer telefonischen Nachfrage nicht erklären.

Die Anmeldung muss bis drei Tage vor der Veranstaltung bei der GEMA eingereicht sein.

Das geht einfach per Mail: kontakt@gema.de

Wie berechnet die GEMA die Gebühr?

Die GEMA stellt anhand Ihrer Angaben folgende Rechnungen auf:

Kalkulatorische Quadratmeterzahl = Anzahl der Gäste / 1,5

Kalkulatorischer Eintritt = Summe des Aufwands für Musik / Anzahl der Gäste

Mit der kalkulatorischen Quadratmeterzahl und dem kalkulatorischem Eintritt wird dann die GEMA-Gebühr anhand der folgenden Tabelle in Rechnung gestellt:

www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarifuebersicht_veranstaltungen.pdf

Beispielrechnung:

Bei einigen unserer Künstler fallen für einen Abend grob 3000 Euro an Musik-Kosten an.

2000 Euro für die Band

1000 Euro für die Technik

Bei 250 Gästen würde die GEMA demnach ca. 180 Euro in Rechnung stellen.

Erstellt: 06.04.2018

Autor: Lautstrom – Agentur für Booking und Onlinepromotion – Olaf Menne www.lautstrom.de

Bitte weisen Sie uns darauf hin, wenn Links nicht mehr funktionieren oder Aussagen falsch oder veraltet sind.

Wir geben gerne Bandvorschläge für Ihre Feier.

Kontakt: info@lautstrom.de

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