Tipps zum Umgang mit der Künstlersozialkasse

KSK / KSK-Abgaben: In allen professionellen Künstlerverträgen findet man Klauseln wie “Der Veranstalter verpflichtet sich, das Konzert der KSK zu melden”. “Die KSK-Abgaben werden unter folgender Nummer abgeführt: …”

Nein, bei der Abkürzung KSK geht es nicht um eine Kreissparkasse, sondern um die Künstlersozialkasse. Das ist die Sozialversicherung für alle, die ihren Lebensunterhalt als Künstler verdienen. Für Künstler ist die KSK sehr günstig, für Veranstalter allerdings weniger.

Denn jeder, der Konzerte veranstaltet, muss Sozialabgaben für die auftretenden Künstler zahlen: Die Künstlersozialabgabe.
Als Betreiber der Bookingagentur Lautstrom habe ich immer wieder mit Veranstaltern zu tun, die nur wenig über KSK wissen. Viele wissen gar nichts von dieser Abgabepflicht.Selbst Profiveranstalter, die wöchentlich Konzerte veranstalten, sind z.T. schlecht über die Künstlersozialkasse informiert. Daher möchte ich im Folgenden einige Infos liefern und typische Fragen beantworten.

Bei mir spielen nur Amateurbands. Warum soll ich zahlen?

Logisch gedacht, aber das Gesetz ist leider anders: Jede Gage ist abgabepflichtig – egal ob der Künstler tatsächlich in der KSK ist oder nicht.

Abgabesätze

Keine Sorge: Es geht nicht um viel Geld, wenn man es bei der Planung eines Konzerts direkt mit einkalkuliert. Basis der KSK-Abgabe ist die vertraglich vereinbarte Gage.
2011 liegt der Künstlersozialabgabesatz bei 3,9% der Gage.
Der Satz wird jährlich neu festgelegt. Hier die Entwicklung:

Die KSK-Abgabesätze der letzten Jahre:
2002 3,8 % Künstlersozialkasse Abgabe
2003 3,8 % Künstlersozialkasse Abgabe
2004 4,3 % Künstlersozialkasse Abgabe
2005 5,8 % Künstlersozialkasse Abgabe
2006 5,5 % Künstlersozialkasse Abgabe
2007 5,1 % Künstlersozialkasse Abgabe
2008 4,9 % Künstlersozialkasse Abgabe
2009 4,4 % Künstlersozialkasse Abgabe
2010 3,9 % Künstlersozialkasse Abgabe
2011 3,9 % Künstlersozialkasse Abgabe
2012 3,9 % Künstlersozialkasse Abgabe
2013 4,1 % Künstlersozialkasse Abgabe
2014 5,2 % Künstlersozialkasse Abgabe
2015 5,2 % Künstlersozialkasse Abgabe
2016 5,2 % Künstlersozialkasse Abgabe
2017 4,7% Künstlersozialkasse Abgabe
2018 4,2% Künstlersozialkasse Abgabe

Wo und wie muss ich die KSK-Abgabe anmelden?
Zunächst muss man sich als Veranstalter bei der KSK melden.
Dazu muss dieser Fragebogen ausgefüllt und an die KSK geschickt werden.

Nach der Anmeldung prüft die KSK, ob man als Veranstalter überhaupt abgabepflichtig ist.

Jeder, der regelmäßig Konzerte veranstaltet, muss zahlen. Auch gemeinnützige Vereine.
Ausnahme: Gelegenheitsveranstalter, die weniger als 4 Veranstaltungen pro Jahr organisieren, sind von der KSK befreit. Trotzdem müssen sie sich das von der KSK bescheinigen lassen.

So geht’s weiter: die KSK Nummer
Von der KSK erhält der Veranstalter dann eine Abgabenummer. Außerdem prüft die KSK, ob man nicht auch schon in der Vergangenheit abgabepflichtig war. Rückzahlungen für die letzten 5 Jahre könnten fällig werden.

Unter der KSK-Nummer muss der Veranstalter einmal jährlich zusammengefasst den Betrag aller ausbezahlten Gagen melden.
Bis zum 31.03. des Folgejahres muss die Meldung erfolgen.
Meldebögen zum Download

Kommt man dieser Meldung nicht nach, kann es sein, dass die KSK eine Schätzung vornimmt. Meist fallen diese sehr extrem aus. So mancher hat sich schon über unglaublich hohe Rechnungen geärgert.

KSK MeldebogenAlso: Immer pünktlich melden! Dann hat man wenig Ärger. Man zahlt und die Sache ist erledigt. Je nach Höhe der Zahlung kann es sein, dass die KSK zukünftig eine vierteljährliche Vorauszahlung verlangt. Der gezahlte Betrag wird dann im Folgejahr mit dem tatsächlichen Betrag verrechnet.

Problematisch ist, wenn man jahrelang veranstaltet, sich nie bei der KSK meldet und keine Abgaben abführt.

Wie schon angedeutet, kann die KSK Rückzahlungen für die letzten 5 Jahre verlangen. Etliche Veranstalter haben wegen KSK-Nachforderungen schon ihren Betrieb aufgegeben müssen.

Das war vor allem in den Jahren 2007/2008 zu beobachten. Bis Mitte 2007 war die KSK selbst für Kontrollen zuständig. Die fanden so gut wie gar nicht statt, da einfach kein Personal zur Verfügung stand.
Mitte 2007 übernahmen aber die Rentenversicherungsträger diese Aufgabe. Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen jährlich Unternehmen, die rentenversicherungspflichtige Angestellte haben.
Jetzt achten sie auch darauf, ob und in welcher Höhe eine Künstlersozialabgabe fällig ist.

Welche Beträge muss ich melden? – Sparmöglichkeiten für Veranstalter

Als Veranstalter muss man die tatsächliche Gage melden.
Nicht die Reisekosten!

Hier können 0,3 Euro pro gefahrenen Kilometer und ein Verpflegungsmehraufwand pro Bandmitglied angesetzt werden:

Bei 24 Stunden Abwesenheit: 24 Euro pro Musiker
Bei 14 oder mehr Stunden Abwesenheit: 12 Euro pro Musiker
bei 8 oder mehr Stunden Abwesenheit: 6 Euro pro Musiker

Beispielrechnung:
5-köpfige Band mit 100 Kilometer Anfahrt, die um 18:00 Uhr anreist und
nach dem Auftritt um 24:00 Uhr wieder nach Hause fährt .

Verpflegungsmehraufwand: 5×6 Euro = 30 Euro
Kilometerpauschale: 4×100 km = 120 Euro
+ evtl. Mietkosten für Bus
+ evtl. Parkgebühren

In diesem Fall könnten also schon 150 Euro als Reisekosten angesetzt werden.

Achtung: maßgeblich für die Berechnung der KSK-Abgabe ist immer der Vertrag. Wird im Vertrag nur das Wort Gage erwähnt, ist diese auch vollkommen abgabepflichtig. Reisekosten können dann nicht geltend gemacht werden.

Warum nicht einfach einen Freibetrag gibt, ist mir schleierhaft.

Für viele Veranstalter sind Reisekostenabrechnungen ein zu großer Aufwand.
In der oben erwähnten Beispielrechnung spart der Veranstalter 3,9% von 150 Euro – also 5,89 Euro.

Links:
http://www.kuenstlersozialkasse.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Künstlersozialversicherung